Landgericht Düsseldorf, 2018-01-03, 2a O 277/16

2a O 277/16Kantonsgericht03.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 277/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-03

Aktenzeichen: 2a O 277/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0103.2A.O277.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 09.11.2016 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der oder die jeweilige Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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