39 O 136/06•Landgericht Düsseldorf, 2018-01-10, 39 O 136/06
Landgericht Düsseldorf, 2018-01-10, 39 O 136/06
39 O 136/06Kantonsgericht10.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 39 O 136/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-10
Aktenzeichen: 39 O 136/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0110.39O136.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der A auf die Hauptaktionärin wird auf 24,55 € je Stückaktie festgesetzt.
Die Anträge gegen die Antragsgegnerin zu 1) werden zurückgewiesen.
Die Anträge der Antragsteller zu
F
werden als unzulässig zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin zu 2) trägt die Gerichtskosten, die Kosten des gemeinsamen Vertreters sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu
F
die ihre Kosten selbst zu tragen haben.
Die Antragsgegnerinnen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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