1 O 199/17•Landgericht Düsseldorf, 2018-03-08, 1 O 199/17
Landgericht Düsseldorf, 2018-03-08, 1 O 199/17
1 O 199/17Kantonsgericht08.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 199/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-08
Aktenzeichen: 1 O 199/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0308.1O199.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.551,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.06.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 62 % und die Beklagte zu 38 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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