Landgericht Düsseldorf, 2018-04-16, 1 O 199/17

1 O 199/17Kantonsgericht16.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 199/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-04-16

Aktenzeichen: 1 O 199/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0416.1O199.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Im Eigentum der einzelnen Wohnungseigentümer der Klägerin befindet sich eine Heizungsanlage, welche nicht nur die Klägerin, sondern auch die Beklagte versorgt.

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