Landgericht Düsseldorf, 2018-04-18, 2a O 33/17

2a O 33/17Kantonsgericht18.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 33/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-18

Aktenzeichen: 2a O 33/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0418.2A.O33.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer

Tenor

  • I. Auf die Widerklage hin wird die Unionsmarke mit der Registernummer #####/#### hinsichtlich der Waren „Käse; veganer Käse; Käse auf der Basis von pflanzlichen Fetten “ der Nizza-Klasse 29 für nichtig erklärt.
  • II. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
  • III. Die Klage wird abgewiesen.
  • IV. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
  • V. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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