2a O 33/17•Landgericht Düsseldorf, 2018-04-18, 2a O 33/17
Landgericht Düsseldorf, 2018-04-18, 2a O 33/17
2a O 33/17Kantonsgericht18.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 33/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-18
Aktenzeichen: 2a O 33/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0418.2A.O33.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer
Tenor
- I. Auf die Widerklage hin wird die Unionsmarke mit der Registernummer #####/#### hinsichtlich der Waren „Käse; veganer Käse; Käse auf der Basis von pflanzlichen Fetten “ der Nizza-Klasse 29 für nichtig erklärt.
- II. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
- III. Die Klage wird abgewiesen.
- IV. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
- V. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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