38 O 16-18•Landgericht Düsseldorf, 2018-04-20, 38 O 16-18
Landgericht Düsseldorf, 2018-04-20, 38 O 16-18
38 O 16-18Kantonsgericht20.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 38 O 16-18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-20
Aktenzeichen: 38 O 16-18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0420.38O16.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8.Kammer für Handelssachen
Tenor
für Recht erkannt:
Den Antragsgegnerinnen wird im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, im geschäftlichen Verkehr in Deutschland unter dem Zeichen „birenstock“ selbst oder für Dritte T anzubieten und/oder zu bewerben und/oder solche Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen, wenn das Zeichen in Werbetexten von Internetanzeigen wie im Tatbestand bei der Darstellung der Anträge wiedergegeben verwendet wird.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerinnen.
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