Landgericht Düsseldorf, 2018-05-09, 13 O 211/17

13 O 211/17Kantonsgericht09.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 13 O 211/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-09

Aktenzeichen: 13 O 211/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0509.13O211.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten zu 2. und zu 3. werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 25.486,09 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.09.2017 Zug um Zug gegen Angebot zur Übertragung der Rechte aus der Beteiligung der Klägerin an der O2 mbH & Co. MS „H“ KG im Nominalwert von 50.000 USD zu zahlen. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte insoweit im Annahmeverzug befindet. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. sowie 24% der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. und zu 3. Die Beklagten zu 2. und zu 3. tragen 76% der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin als Gesamtschuldner. Im Übrigen tragen die Beklagten zu 2. und zu 3. ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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