Landgericht Düsseldorf, 2018-05-15, 1 O 257/16

1 O 257/16Kantonsgericht15.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 257/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-15

Aktenzeichen: 1 O 257/16

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0515.1O257.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 698,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.06.2016 zu zahlen.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner die Klägerin von vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 124,00 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 13 %, die Klägerin zu 87 %. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Beweisaufnahme; diese werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung der Vollstreckungsgläubigerin abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.