35 O 11/15•Landgericht Düsseldorf, 2018-06-01, 35 O 11/15
Landgericht Düsseldorf, 2018-06-01, 35 O 11/15
35 O 11/15Kantonsgericht01.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 35 O 11/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-01
Aktenzeichen: 35 O 11/15
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0601.35O11.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als 11,27 € je Stückaktie werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten sowie die Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der nicht am Verfahren beteiligten Minderheitsaktionäre hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Der Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie der Wert der für die Bemessung der von der Antragsgegnerin an den gemeinsamen Vertreter zu leistenden Vergütung werden auf 200.000,00 € festgesetzt.
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