14e O 252/14•Landgericht Düsseldorf, 2018-06-07, 14e O 252/14
Landgericht Düsseldorf, 2018-06-07, 14e O 252/14
14e O 252/14Kantonsgericht07.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14e O 252/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-07
Aktenzeichen: 14e O 252/14
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0607.14E.O252.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14 e. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 721,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.06.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 93 Prozent und der Beklagte 7 Prozent zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden.
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