1 O 208/16•Landgericht Düsseldorf, 2018-06-07, 1 O 208/16
Landgericht Düsseldorf, 2018-06-07, 1 O 208/16
1 O 208/16Kantonsgericht07.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 208/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-07
Aktenzeichen: 1 O 208/16
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0607.1O208.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an
- den Kläger zu 1) 1.266,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.03.2018 abzüglich am 25.04.2018 gezahlter 759,67 €,
den Kläger zu 2) von 1.251,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.03.2016 abzüglich am 25.04.2018 gezahlter 759,67 €,
die Klägerin zu 3) 1.251,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.03.2016 abzüglich am 25.04.2018 gezahlter 759,67 €,
zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung jeweiligen Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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