2a O 87/17•Landgericht Düsseldorf, 2018-07-04, 2a O 87/17
Landgericht Düsseldorf, 2018-07-04, 2a O 87/17
2a O 87/17Kantonsgericht04.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 87/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-04
Aktenzeichen: 2a O 87/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0704.2A.O87.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagte wird unter Androhung eines für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle der Wiederholung bis zu zwei Jahren, letztere zu vollziehen an den gesetzlichen Vertretern der Beklagten, verurteilt, es zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr den Begriff „Novdent“ für ein Unternehmen, das Zahnersatzprodukte, Zahnimplantate und alle damit verbundenen Produkte vermarktet und/oder vertreibt, zu benutzen.
II.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 536,70 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.04.2017 zu zahlen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, im Hinblick auf Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 €, im Hinblick auf Ziffern II. und III. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.