34 O 75/17•Landgericht Düsseldorf, 2018-08-17, 34 O 75/17
Landgericht Düsseldorf, 2018-08-17, 34 O 75/17
34 O 75/17Kantonsgericht17.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O 75/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-17
Aktenzeichen: 34 O 75/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0817.34O75.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der einstweilige Verfügungsbeschluss der 4. Kammer für Handelssachen vom 28.08.2017 bleibt aufrechterhalten.
Die Antragsgegnerin trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der weiteren Kosten nur gegen Sicherheitsleistung von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 250.000,-- €
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