Landgericht Düsseldorf, 2018-08-17, 34 O 75/17

34 O 75/17Kantonsgericht17.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O 75/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-17

Aktenzeichen: 34 O 75/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0817.34O75.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der einstweilige Verfügungsbeschluss der 4. Kammer für Handelssachen vom 28.08.2017 bleibt aufrechterhalten.

Die Antragsgegnerin trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der weiteren Kosten nur gegen Sicherheitsleistung von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 250.000,-- €

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