Landgericht Düsseldorf, 2018-08-22, 2a O 292/15

2a O 292/15Kantonsgericht22.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 292/15 — Zwischenurteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-22

Aktenzeichen: 2a O 292/15

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0822.2A.O292.15.00

Dokumenttyp: Zwischenurteil

Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer

Tenor

Der Klägerin wird aufgegeben, dem Beklagten zu 1. für die Prozesskosten eine Sicherheit in Höhe von 15.000,00 € bis spätestens zum 26.09.2018 zu leisten und dem Gericht bis spätestens zum 05.10.2018 die Leistung der Sicherheit nachzuweisen.

Der darüber hinausgehende Antrag auf Leistung einer Prozesskostensicherheit wird zurückgewiesen.

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