Landgericht Düsseldorf, 2018-08-27, 39 O 69/17

39 O 69/17Kantonsgericht27.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 39 O 69/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-27

Aktenzeichen: 39 O 69/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0827.39O69.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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