19 OH 1/18•Landgericht Düsseldorf, 2018-09-17, 19 OH 1/18
Landgericht Düsseldorf, 2018-09-17, 19 OH 1/18
19 OH 1/18Kantonsgericht17.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 19 OH 1/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-17
Aktenzeichen: 19 OH 1/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0917.19OH1.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 130 Abs. 2 GNotKG wird die Kostenrechnung vom 13.12.2013 Nr. 13T2292 – MP zu UR-Nr. #####/#### T des Notars bestätigt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 2. werden der Landeskasse auferlegt. Im Übrigen werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
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