Landgericht Düsseldorf, 2018-09-17, 19 OH 1/18

19 OH 1/18Kantonsgericht17.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 19 OH 1/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-17

Aktenzeichen: 19 OH 1/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0917.19OH1.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 130 Abs. 2 GNotKG wird die Kostenrechnung vom 13.12.2013 Nr. 13T2292 – MP zu UR-Nr. #####/#### T des Notars bestätigt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 2. werden der Landeskasse auferlegt. Im Übrigen werden außergerichtliche Kosten nicht erstattet.

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