002 KLs 9/18•Landgericht Düsseldorf, 2018-09-18, 002 KLs 9/18
Landgericht Düsseldorf, 2018-09-18, 002 KLs 9/18
002 KLs 9/18Kantonsgericht18.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 002 KLs 9/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-18
Aktenzeichen: 002 KLs 9/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0918.002KLS9.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Normen: StGB §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr.5, 53, 54, 63, 64, 72
Tenor
1.Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
2.Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt werden angeordnet.
3.Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu vollstrecken.
4.Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
Angewandte Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, 53, 54, 63, 64, 72 StGB.
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