Landgericht Düsseldorf, 2018-09-18, 002 KLs 9/18

002 KLs 9/18Kantonsgericht18.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 002 KLs 9/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-18

Aktenzeichen: 002 KLs 9/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0918.002KLS9.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Normen: StGB §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr.5, 53, 54, 63, 64, 72

Tenor

1.Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

2.Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt werden angeordnet.

3.Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu vollstrecken.

4.Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Angewandte Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, 53, 54, 63, 64, 72 StGB.

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