Landgericht Düsseldorf, 2018-09-20, 25 T 571/18

25 T 571/18Kantonsgericht20.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 571/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-20

Aktenzeichen: 25 T 571/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:0920.25T571.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Amtsgerichts Ratingen vom 27.08.2018 (31 M 836/18) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Ratingen zurückverwiesen.

Das Amtsgericht Ratingen hat bei seiner erneuten Entscheidung den Erlass des beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht mit der Begründung zurückzuweisen, dass eine privilegierte Pfändung bei Unterhaltsansprüchen gemäß § 850 d ZPO nicht aus einem Vollstreckungsbescheid erfolgen könne.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

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