Landgericht Düsseldorf, 2018-11-14, 12 O 69/18

12 O 69/18Kantonsgericht14.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 69/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-14

Aktenzeichen: 12 O 69/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:1114.12O69.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, es sei denn, der Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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