Landgericht Düsseldorf, 2018-12-18, 4b O 32/18

4b O 32/18Kantonsgericht18.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 32/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-18

Aktenzeichen: 4b O 32/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2018:1218.4B.O32.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

I.

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 3. Mai 2018 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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