Landgericht Düsseldorf, 2019-03-13, 25 T 51/19

25 T 51/19Kantonsgericht13.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 51/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-13

Aktenzeichen: 25 T 51/19

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0313.25T51.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 2. vom 16.01.2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 08.01.2019

(95 M 3888/18) abgeändert.

Der weitere Beteiligte zu 1. wird angewiesen, die Kostenrechnung vom 09.11.2018 dahingehend zu berichtigen, dass die Gebühr Nr. 208 KV GvKostG nebst anteiliger Auslagenpauschale außer Ansatz bleibt.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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