Landgericht Düsseldorf, 2019-03-13, 34 O 1/19

34 O 1/19Kantonsgericht13.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O 1/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-13

Aktenzeichen: 34 O 1/19

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0313.34O1.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung des Antragsgegners durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110% des zu vollstreckenden Betrages bei einer europäischen Großbank abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.

Streitwert: 100.000,-- €

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