Landgericht Düsseldorf, 2019-03-20, 18c O 9/18

18c O 9/18Kantonsgericht20.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 18c O 9/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-20

Aktenzeichen: 18c O 9/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0320.18C.O9.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18 c Zivilkammer

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12.06.2018 wird aufrechterhalten.

  2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  3. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.

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