Landgericht Düsseldorf, 2019-03-25, 22 S 273/18

22 S 273/18Kantonsgericht25.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 S 273/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-25

Aktenzeichen: 22 S 273/18

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0325.22S273.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13.09.2018 – 27 C 72/18 – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 256,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.04.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 58 % und die Beklagte zu 42 % zu tragen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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