11 O 143/17•Landgericht Düsseldorf, 2019-08-02, 11 O 143/17
Landgericht Düsseldorf, 2019-08-02, 11 O 143/17
11 O 143/17Kantonsgericht02.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 143/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-02
Aktenzeichen: 11 O 143/17
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0802.11O143.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Das Vorbehaltsanerkenntnisurteil vom 09.04.2018 wird für vorbehaltlos erklärt.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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