14e O 145/19•Landgericht Düsseldorf, 2019-08-29, 14e O 145/19
Landgericht Düsseldorf, 2019-08-29, 14e O 145/19
14e O 145/19Kantonsgericht29.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14e O 145/19 — Sonstige
Entscheidungsdatum: 2019-08-29
Aktenzeichen: 14e O 145/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:0829.14E.O145.19.00
Dokumenttyp: Sonstige
Spruchkörper: 14 e. Zivilkammer
Tenor
Versämnisurteil
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 20.230,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.05.2019, sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.08.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).
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