7 O 269/18•Landgericht Düsseldorf, 2019-10-22, 7 O 269/18
Landgericht Düsseldorf, 2019-10-22, 7 O 269/18
7 O 269/18Kantonsgericht22.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 269/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-22
Aktenzeichen: 7 O 269/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:1022.7O269.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.615,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges T2 2,0 TDI mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer VSSZZZ7NZBV503912.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Tenor genannten Fahrzeuges im Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.