2b O 156/19•Landgericht Düsseldorf, 2019-10-28, 2b O 156/19
Landgericht Düsseldorf, 2019-10-28, 2b O 156/19
2b O 156/19Kantonsgericht28.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 156/19 — Sonstige
Entscheidungsdatum: 2019-10-28
Aktenzeichen: 2b O 156/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:1028.2B.O156.19.00
Dokumenttyp: Sonstige
Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 34.300,00 nebst Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes seit dem 20.06.2019 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die außergerichtlichen Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte C in Höhe von EUR 1.474,89 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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