Landgericht Düsseldorf, 2019-10-28, 2b O 156/19

2b O 156/19Kantonsgericht28.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 156/19 — Sonstige

Entscheidungsdatum: 2019-10-28

Aktenzeichen: 2b O 156/19

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:1028.2B.O156.19.00

Dokumenttyp: Sonstige

Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 34.300,00 nebst Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes seit dem 20.06.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die außergerichtlichen Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte C in Höhe von EUR 1.474,89 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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