Landgericht Düsseldorf, 2019-12-04, 1 Ks 15/19

1 Ks 15/19Kantonsgericht04.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 Ks 15/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-04

Aktenzeichen: 1 Ks 15/19

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:1204.1KS15.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. GR.e Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist des Mordes in Tateinheit mit einer Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare Anordnung nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes sowie der versuchten besonders schweren Vergewaltigung in Tat-einheit mit Körperverletzung schuldig.

Er wird zu einer

lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe

verurteilt.

Die Schuld des Angeklagten wiegt besonders schwer.

Die sichergestellte Schusswaffe Smith & Wesson, 357 Magnum wird eingezogen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und hat den Nebenklägern deren notwendige Auslagen zu erstatten.

Angewendete Vorschrift: §§ 177, 211, 223, 22, 23, 52, 53, 57a, 57b StGB, § 4 GewSchG

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