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35 O 111/19•Landgericht Düsseldorf, 2020-02-17, 35 O 111/19
35 O 111/19Kantonsgericht17.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-17
Aktenzeichen: 35 O 111/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2020:0217.35O111.19.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegenüber dem Kläger keine Zahlungsansprüche in Höhe von 14.222,88 € (48 Monate á 249,00 € zzgl. USt.) aus einem vermeintlichen Folgevertrag vom 0.0.0000, Vertragsnummer N01 (Vertragspartner: Z.) zustehen.
Die Beklagte wird zudem verurteilt, an den Kläger vorprozessuale Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 865,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. Januar 2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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