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25 S 58/19•Landgericht Düsseldorf, 2021-07-21, 25 S 58/19
25 S 58/19Kantonsgericht21.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-21
Aktenzeichen: 25 S 58/19
ECLI: ECLI:DE:LGD:2021:0721.25S58.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. April 2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mettmann – 26 C 2/19 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:
Der Beschluss zu TOP 1 der Eigentümerversammlung vom 5. Dezember 2018 wird in Gänze für ungültig erklärt.
Die Beschlüsse zu TOP 3 und 4 der Eigentümerversammlung vom 5. Dezember 2018 werden für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten beider Instanzen werden zu 35 % der Klägerin und zu 65 % den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitgegenstand des Berufungsverfahrens: bis 30.000,-- €.
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