Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
25 OH 6 u. 19-68/18•Landgericht Düsseldorf, 2022-01-03, 25 OH 6 u. 19-68/18
25 OH 6 u. 19-68/18Kantonsgericht03.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-03
Aktenzeichen: 25 OH 6 u. 19-68/18
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0103.25OH6U19.68.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Die Beschwerde des beteiligten Notars gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 02.08.2019 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Notar angewiesen wird, die Kosten für die Beurkundung der Urkunden Nr. 1927/15 von 22.12.2015 und Nr. 322/2016 v. 04.03.2016 jeweils nach Maßgabe des § 93 Abs. 1 Satz 1 GNotKG einheitlich abzurechnen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Etwaige den Kostenschuldnerinnen im Beschwerdeverfahren entstandene notwendige außergerichtliche Kosten trägt die Landeskasse des Landes Nordrhein-Westfalen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.