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4c O 48/21•Landgericht Düsseldorf, 2022-09-29, 4c O 48/21
4c O 48/21Kantonsgericht29.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-29
Aktenzeichen: 4c O 48/21
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0929.4C.O48.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4c. Zivilkammer
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Schadensersatz in Höhe von 5.177.826 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sei dem 17. September 2021 zu zahlen.
II. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen weiteren Schaden zu ersetzen, der dieser bzw. der A ab Oktober 2020 in Deutschland aus der Vollziehung der unberechtigten einstweiligen Verfügung 4c O 22/19 entstanden ist bzw. zukünftig noch entstehen wird.
III. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
IV. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.
V. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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