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25 T 353/22•Landgericht Düsseldorf, 2022-10-04, 25 T 353/22
25 T 353/22Kantonsgericht04.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-04
Aktenzeichen: 25 T 353/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:1004.25T353.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Die Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Ratingen vom 4. März 2022 - 11 C 39/19 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
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