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14c O 74/22•Landgericht Düsseldorf, 2023-02-02, 14c O 74/22
14c O 74/22Kantonsgericht02.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-02
Aktenzeichen: 14c O 74/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0202.14C.O74.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14c. Zivilkammer
I.
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 08.09.2022 wird bestätigt. Es wird festgestellt, dass der Tenor der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 08.09.2022 insoweit wirkungslos ist, als er den Ausspruch unter Ziffern II. (Sequestrationsanspruch) und III. (Auskunftsanspruch) betrifft.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
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