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25 T 117/21•Landgericht Düsseldorf, 2023-04-17, 25 T 117/21
25 T 117/21Kantonsgericht17.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-17
Aktenzeichen: 25 T 117/21
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0417.25T117.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Auf die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2021 in Gestalt des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2021 – 150A XIV (B) 9/21 - den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe wird abgewiesen.
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