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25 T 280/21•Landgericht Düsseldorf, 2023-04-24, 25 T 280/21
25 T 280/21Kantonsgericht24.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-24
Aktenzeichen: 25 T 280/21
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0424.25T280.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Das Ablehnungsgesuch des Sohnes der verstorbenen Betroffenen, D.,
vom 12.04.2023 gegen die Richter der 25. Zivilkammer des Land-
gerichts Düsseldorf, Vorsitzenden Richter am Landgericht C., Richterin
am Landgericht H. und Richterin am Landgericht F., wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Sohnes der verstorbenen Betroffenen, D., vom
12.04.2023 auf postume Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten
Betreuung wird als unzulässig verworfen.
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