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25 T 458/22•Landgericht Düsseldorf, 2023-04-27, 25 T 458/22
25 T 458/22Kantonsgericht27.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-27
Aktenzeichen: 25 T 458/22
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0427.25T458.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Auf die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts T. vom 20. April 2022 wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts T. vom 20. April 2022 – 150 A XIV 73/22 (B) – rechtswidrig war und den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die dem Betroffenen zur Rechtsverfolgung notwendig entstanden Kosten sämtlicher Instanzen einschließlich der Kosten der Person des Vertrauens werden dem Antragsteller auferlegt.
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