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12 O 48/23•Landgericht Düsseldorf, 2023-05-17, 12 O 48/23
12 O 48/23Kantonsgericht17.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-17
Aktenzeichen: 12 O 48/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0517.12O48.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
I.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 06.03.2023 wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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