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14e O 14/23•Landgericht Düsseldorf, 2023-09-27, 14e O 14/23
14e O 14/23Kantonsgericht27.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-27
Aktenzeichen: 14e O 14/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:0927.14E.O14.23.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: 14 e. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die Investmentsumme i.H.v. € 120.000 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2022 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die fehlenden Zinszahlungen i.H.v. € 4.950 zu leisten.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gegen das Versäumnisurteil kann innerhalb von zwei Wochen ab Zugang Einspruch eingelegt werden.
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