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22 S 2/23•Landgericht Düsseldorf, 2023-10-20, 22 S 2/23
Entscheidungsdatum: 2023-10-20
Aktenzeichen: 22 S 2/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2023:1020.22S2.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 22.12.2022 – 37 C 119/22 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 100 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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