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12 O 192/24•Landgericht Düsseldorf, 2024-12-13, 12 O 192/24
12 O 192/24Kantonsgericht13.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-13
Aktenzeichen: 12 O 192/24
ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:1213.12O192.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Antragsgegner Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags geleistet hat.
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