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19 OH 20/23•Landgericht Düsseldorf, 2025-03-31, 19 OH 20/23
19 OH 20/23Kantonsgericht31.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-31
Aktenzeichen: 19 OH 20/23
ECLI: ECLI:DE:LGD:2025:0331.19OH20.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Die Kostenrechnung des Notars vom 07.11.2023 (RE-Nr.: K N01 – 2019) wird aufgehoben.
Der Notar wird angewiesen, die Kostenrechnung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts, nämlich unter Zugrundelegung eines Geschäftswerts von 10.000.000,00 EUR, zu erstellen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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