10 O 9/80•Landgericht Dortmund, 1980-07-09, 10 O 9/80
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 10 O 9/80 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1980-07-09
Aktenzeichen: 10 O 9/80
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1980:0709.10O9.80.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die einstweilige Verfügung der I. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom
- Januar 1980 (10 O 9/80) wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.
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