Landgericht Dortmund, 1982-03-12, 3 O 543/81

3 O 543/81Kantonsgericht12.03.1982

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 543/81 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1982-03-12

Aktenzeichen: 3 O 543/81

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1982:0312.3O543.81.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.041,73 DM

(i.W.: dreitausendeinundvierzig 73/100 Deutsche Mark) nebst 4 %

Zinsen seit dem 26. März 1981 zu zahlen.

  1. Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der

Klägerin 2/3 der künftig notwendigen Leistungen für die Versicherte

U wegen der am 4. November 1978 erlittenen Hundebiß-

verletzungen zu erstatten.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

4, Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.900,-- DM

vorläufig vollstreckbar.

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