3 O 543/81•Landgericht Dortmund, 1982-03-12, 3 O 543/81
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 543/81 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1982-03-12
Aktenzeichen: 3 O 543/81
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1982:0312.3O543.81.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.041,73 DM
(i.W.: dreitausendeinundvierzig 73/100 Deutsche Mark) nebst 4 %
Zinsen seit dem 26. März 1981 zu zahlen.
- Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der
Klägerin 2/3 der künftig notwendigen Leistungen für die Versicherte
U wegen der am 4. November 1978 erlittenen Hundebiß-
verletzungen zu erstatten.
- Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
4, Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.900,-- DM
vorläufig vollstreckbar.
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