14 (II) Qs 22/82•Landgericht Dortmund, 1982-11-24, 14 (II) Qs 22/82
Landgericht Dortmund, 1982-11-24, 14 (II) Qs 22/82
14 (II) Qs 22/82Kantonsgericht24.11.1982
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 14 (II) Qs 22/82 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1982-11-24
Aktenzeichen: 14 (II) Qs 22/82
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1982:1124.14II.QS22.82.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: II. große Strafkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß gegen
den Zeugen C -Beschwerdeführer- ein Ordnungsgeld von
100, --DM, ersatzweise 2 Tage Ordnungshaft, festgesetzt wird.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Verfahrens.
Von den notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die
Staatskasse 3/4; 1/4 trägt der Beschwerdeführer selbst.
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