Landgericht Dortmund, 1983-01-26, 4 O 643/82

4 O 643/82Kantonsgericht26.01.1983

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 643/82 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1983-01-26

Aktenzeichen: 4 O 643/82

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1983:0126.4O643.82.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung

gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 1.300.—DM

abzuwenden, wenn nicht der Beklagte

Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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