Landgericht Dortmund, 1985-09-23, 9 T 560/85

9 T 560/85Kantonsgericht23.09.1985

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 560/85 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1985-09-23

Aktenzeichen: 9 T 560/85

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1985:0923.9T560.85.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die

Beschwerdeführerin nach einem Gegenstandswert

von 30.000,-- DM.

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