9 T 560/85•Landgericht Dortmund, 1985-09-23, 9 T 560/85
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 560/85 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1985-09-23
Aktenzeichen: 9 T 560/85
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1985:0923.9T560.85.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die
Beschwerdeführerin nach einem Gegenstandswert
von 30.000,-- DM.
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