6 O 543/86•Landgericht Dortmund, 1986-12-17, 6 O 543/86
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 6 O 543/86 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1986-12-17
Aktenzeichen: 6 O 543/86
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1986:1217.6O543.86.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
die neun ca. 5-jähri-gen Serbischen Fichten und den
ca. 5-Jährigen Urweltmammutbaum, die sie auf ihrem
Grundstück S-Str., E, mit einem
Abstand von weniger als vier Metern zur Grenze zum
Grundstück der Klägerin U-Weg, E,
gepflanzt haben, zu beseitigen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu
1/11, die Beklagten zu 10/11.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitslei-
stung von 6.900,— DM vorläufig vollstreckbar. Der Klä-
gerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der
Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
in Höhe von 80,— DM abzuwenden, falls nicht die Beklagten
vorher Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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