Landgericht Dortmund, 1987-12-21, 17 S 28/87

17 S 28/87Kantonsgericht21.12.1987

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 17 S 28/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1987-12-21

Aktenzeichen: 17 S 28/87

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1987:1221.17S28.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil

des Amtsgerichts Hamm vom 19. Dezember 1986

abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt,

an die Beklagte 2.859,14 DM (i.V. zweitausend-

achthundertneunundfünfzig 14/100 Deutsche Mark)

nebst 4 % Zinsen seit dem 3. Oktober 1986 sowie

weitere 1.500,---DM (i.W. eintausendfünfhundert

Deutsche Mark) Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

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