17 S 28/87•Landgericht Dortmund, 1987-12-21, 17 S 28/87
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 17 S 28/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1987-12-21
Aktenzeichen: 17 S 28/87
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1987:1221.17S28.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil
des Amtsgerichts Hamm vom 19. Dezember 1986
abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt,
an die Beklagte 2.859,14 DM (i.V. zweitausend-
achthundertneunundfünfzig 14/100 Deutsche Mark)
nebst 4 % Zinsen seit dem 3. Oktober 1986 sowie
weitere 1.500,---DM (i.W. eintausendfünfhundert
Deutsche Mark) Schmerzensgeld zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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